Es ist vollbracht! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute das Urteil im Fall meines Mandanten (“Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland”) verkündet. In seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.
Wir haben somit gewonnen!
Die jahrelange harte Arbeit, d.h. der Weg durch die Instanzen, hat sich demnach gelohnt. Die Jäger dürfen somit nicht mehr auf fremden Grundstücken gegen den Willen der jeweiligen Grundeigentümer die Jagd ausüben, d.h. Tiere töten. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs.
Sat 1 hat angekündigt, in seinen Nachrichten heute um 20.00 Uhr über diesen Fall zu berichten – mit einem kurzen O-Ton von mir.