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Recht aktuell - Bankenrecht

Bausparkasse Badenia haftet für fehlerhafte Beratung

14.07.2006

Im Dauerstreit um sogenannte Schrottimmobilien hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Bausparkasse Badenia erneut zu Schadensersatz verurteilt. In zwei heute veröffentlichten Urteilen gab das OLG den Käufern von Eigentumswohnungen in Hamburg und Niedersachsen Recht.

Das OLG vertrat die Auffassung, dass die Bausparkasse Badenia die Käufer nicht hinreichend über die erheblichen Risiken der Finanzierung aufgeklärt habe. Die Bausparkasse müsse daher ihre Kunden von den finanziellen Nachteilen des Immobilienkaufs freistellen und sie aus allen Verbindlichkeiten entlassen. Im Gegenzug erhalte die Bausparkasse die Eigentumswohnungen zurück, die in den neunziger Jahren in großem Stil von der inzwischen insolventen Heinen & Biege-Gruppe als Anlageobjekte vermittelt worden sind, aber nicht den zugesicherten Ertrag abwarfen. Laut OLG hatte Heinen & Biege in mehr als 5000 Fällen eine Badenia-Finanzierung vermittelt. Im Mittelpunkt steht dabei ein Mietpoolkonzept, welches das Karlsruher OLG als betrügerisch qualifizierte, weil den Kunden überhöhte Ausschüttungen versprochen worden seien. Darüber hinaus wurden den Darlehensfinanzierung bewusst überhöhte Beleihungswerte zu Grunde gelegt.

Fazit: Damit hält das OLG Karlsruhe einmal mehr an seiner anlegerfreundlichen Rechtsprechung fest, obwohl vergleichbare Verfahren durch die Oberlandesgerichte in Hamburg, Celle, Hamm und Düsseldorf zu Gunsten der Badenia entschieden wurden. Bereits im Jahr 2004 hatte das Karlsruher OLG in einem ähnlich gelagerten Fall die Bausparkasse Badenia zu Schadensersatz verurteilt. Für seine aktuelle Entscheidung hat das Karlsruher OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.